Das E-Rezept ist unterwegs

Häufige Fragen rund um den Praxisalltag

FAQ

Was sollte ich immer zu einem Behandlungstermin mitbringen?

Infektionskrankheiten wie Diphtherie und Lungenentzündung waren weltweit die häufigste Todesursache, bevor es Impfungen und Antibiotika gab. Mit einer Impfung können wir unser Immunsystem auf bestimmte Erreger vorbereiten, so dass Krankheiten gar nicht mehr ausbrechen. Auf diese Weise schützen wir nicht nur uns selbst effektiv vor Krankheiten, sondern auch Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können, z.B. weil ihr Immunsystem nicht richtig funktioniert. Denn je mehr Menschen geimpft sind, umso weniger können sich Infektionen verbreiten.

Daher haben Sie bitte wenn möglich immer Ihren Impfausweis dabei. Dies ermöglicht uns gemeinsam durch gezielte Kontrolle Ihren Impfstatus aufrecht zu erhalten.

Bringen Sie bitte auch immer Ihre Gesundheitskarte mit. Gerade dann wenn Sie ein Rezept benötigen (ab Januar 2022) ist dies zwingend erforderlich.

Mein Check-up steht an…

Gesetzlich Versicherte haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle drei Jahre ein Anrecht auf einen allgemeinen Gesundheits-Check. Dieser dient der Früherkennung von Krankheiten – insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus. Frühzeitig erkannt, können Erkrankungen effektiv behandelt und damit Folgeschäden vermieden werden. Menschen zwischen dem 18. bis 35. Lebensjahr dürfen diese Leistung lediglich einmalig in Anspruch nehmen.
Der GBA hat die Neugestaltung des Check-Ups im Juli 2018 beschlossen. Zuvor konnten gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr die Untersuchung in einem Intervall von zwei Jahren durchführen lassen. Mit der Neuregelung wurde eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht.

Der Check-up 35 beinhaltet ein ausführliches Gespräch, die Untersuchungen und eine abschließende Beratung. Die Dokumentation der Untersuchung erfolgt ausschließlich in der Patientenakte. Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:
Klinische Untersuchung (Ganzkörperstatus)
Abhören von Herz und Lunge
Abtasten des Bauchraumes
Beurteilung des Bewegungsapparates, der Haut und der Sinnesorgane
Impfanamese
Blut-Untersuchungen (vollständiges Lipidprofil: Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceriden)
Urin-Untersuchungen (auf Eiweiß, Glukose, Nitrit, rote und weiße Blutkörperchen)
Abschließend informiert der Arzt über die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung und erstellt ein individuelles Risikoprofil. Darüber hinaus gibt er Hinweise für eine gesunde Lebensweise im Alltag. Bei Verdacht oder Diagnose einer Krankheit folgen weiterführende Untersuchungen oder die entsprechende Behandlung.

Wann und Wie sollte ich mich gegen COVID-19 impfen?

Der mRNA-Impfstoff muss zweimal verabreicht werden. Zwischen der 1. und 2. Impfung sollten 3 bis 6 Wochen (Comirnaty® von Biontech) bzw. 4 bis 6 Wochen (Spikevax® von Moderna) liegen. Bei der 2. Impfung soll der gleiche Impfstoff desselben Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt nach einer ersten Impfung mit dem Vektorimpfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (heterologes Impfschema). Der Abstand beträgt dann 4 Wochen.
Der Vektorimpfstoff COVID-19 Vaccine Janssen® muss nur einmal verabreicht werden.

Wann sollte eine Impfung aufgefrischt werden?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Geimpften ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der letzten Impfung. Im Einzelfall oder wenn genug Impfstoff da ist, kann schon nach fünf Monaten aufgefrischt werden.

Mit welchem Impfstoff wird die Auffrischungsimpfung vorgenommen?

Unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die Erst- und Zweitimpfung erfolgte, soll für die Auffrischimpfung ein mRNA-Impfstoff (BioNTech, Moderna) verwendet werden. Beide mRNA-Impfstoffe sind vergleichbar wirksam, sicher und effizient. Die Entscheidung darüber wurde auf Grundlage der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirksamkeit und Sicherheit der bislang zugelassenen Impfstoffe bei breiter Anwendung sowie deren Verfügbarkeit getroffen.
Für Personen mit einer abgeschlossenen Vektor-Impfstoffserie wird der Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung durch die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhöht. Daten haben gezeigt, dass eine solche Kreuzimpfung (heterologes Impfschema – erst Vektor-Impfstoff, anschließend mRNA-Impfstoff) zu einer deutlich höheren Antikörperbildung führt als bei einem homologen Impfschema, bei dem nur Vektor-Impfstoffe zur Anwendung kommen.

Können sich auch Kinder und Jugendliche impfen lassen?

Die Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech und Spikevax® von Moderna sind für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Die STIKO empfiehlt die Impfung mit mRNA-Impfstoffen inzwischen allgemein für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, da der Nutzen der Impfung die Risiken überwiegt. Ein Impfstoff der Firma BioNTech für Impfungen bei 5-11-Jährigen wurde am 26.11.2021 von der EU Kommission zugelassen. Dieser Impfstoff unterscheidet sich in der Dosierung, Konzentration und Zusammensetzung vom Impfstoff der Firma BioNTech für Personen ab 12 Jahren. Im Dezember sollen insgesamt 2,4 Mio. Dosen für Kinderimpfungen an den Bund ausgeliefert werden.

So bereiten Sie sich auf die Impfung gegen COVID-19 vor

Mit folgenden Schritten können Sie sich auf Ihren Impftermin vorbereiten:

Aufklärungsmerkblatt zum Impfstofflesen und gegebenenfalls Fragen notieren.
Einwilligungserklärung lesen.
An- und Rückfahrt planen und organisieren.
Zeit für Nachbeobachtung einplanen (ca. 15 Minuten, bei bestimmten Vorerkrankungen gegebenenfalls auch etwas länger).
Gedanken zur eigenen Krankheitsgeschichte (zum Beispiel Allergien, Ohnmachtsanfälle) machen, um diese der Ärztin oder dem Arzt bei der Impfung mitteilen und mögliche Risiken der Impfung abwägen zu können.