Hautkrebs ist eine stetig zunehmende und gefährliche Erkrankung, an der jährlich viele Patienten erkranken. Ab dem 35. Lebensjahr steht für alle Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung alle 2 Jahre ein Hautkrebsscreening kostenfrei zur Verfügung. Es dient dem rechtzeitigen Erkennen von bösartigen Hautveränderungen in einem heilbaren Stadium. Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs ist die übermäßige UV-Bestrahlung durch Sonnenlicht und Sonnenbank.
Die Hautkrebsvorsorge ist erforderlich bei:
Die Hautkrebsvorsorge wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Sie umfasst eine genaue Betrachtung der Haut und sichtbaren Schleimhäute. Auffällige und krebsverdächtige Hautveränderungen können so rechtzeitig erkannt und entfernt werden.
Eine regelmäßige Hautkrebsvorsorge ermöglicht das frühzeitige Erkennen von Hautkrebs und dessen rechtzeitiger Therapie.
GOÄ | Leistung | Faktor | Beitrag |
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1 | Risikoadaptierte ärztliche Beratung und Aufklärung | 2,3 | 10,72€ |
7 | Hautcheck Anamnese Untersuchung von Kopf bis Fuß | 2,3 | 21,45€ |
750 | Auflichtmikroskopie der Haut* | 2,3 | 16,09€ |